Allein das Passgesetz wird in mehr als 17 Punkten geändert. Für das Personalausweisgesetz gibt es 14 Änderungsbefehle. Erschwerend kommt hinzu, dass die Änderungen zu unterschiedlichen Zeiten in Kraft treten.
Schnell stehen die Fragen im Raum, was sich geändert hat, aus welchem Grund und ab wann die neue Rechtsvorschrift gilt.
Prompte Antworten liefern die Broschüren „Passgesetz 2023“ und „Personalausweisgesetz 2023“. In beiden Arbeitshilfen erscheinen die Gesetzesänderungen in Rotschrift, die um Hinweise aus den Gesetzesmaterialien und zu ihrem Inkrafttreten ergänzt werden. Keine Mitarbeiterin/kein Mitarbeiter der Personalausweis- und Passbehörde wird zukünftig auf ihr/sein Exemplar verzichten wollen.
Und auch wir möchten Ihnen keine Antwort beim Thema „Pass- und Personalausweisrecht“ schuldig bleiben. Sprechen Sie unsere Fachberaterinnen/Fachberater im Außendienst an. Unser Vertriebsinnendienst freut sich über Ihren Anruf. Sie erreichen ihn unter 0711 7863-7355 (Telefon), 0711 7863-8400 (Telefax) und dgv@kohlhammer.de. Oder Sie nutzen für Ihren Auftrag einfach den beigefügten Bestellschein.