Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Neunundzwanzigsten Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes vom 08.05.2024 (Drucksache 20/11313) liegt vor.
Mit der 29. BAföG-Novelle sollen unter anderem bislang im BAföG vorgegebene Strukturen stärker an tatsächliche Studienverläufe angepasst werden. Auszubildende sollen mehr Flexibilität auf ihrem Weg zum Abschluss erhalten. Die Bundesregierung will außerdem eine Studienstarthilfe von 1.000 Euro einführen.
Aktuell ist seitens des zuständigen Ministeriums geplant, dass die Änderungen in den BAföG-Formularen voraussichtlich im nächsten Jahr zum Sommersemester 2025 umgesetzt werden. Bis dahin sind die bisherigen BAföG-Formulare weiter verwendbar.
Rüsten Sie sich deshalb jetzt für das anstehende Semester und füllen bis dahin Ihren Jahresvorrat an BAföG-Vordrucken nochmals auf!
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