Verstöße gegen das Konsumcannabisgesetz müssen Kommunen ahnden

Auch wenn die letzten Regelungen des Konsumcannabisgesetzes erst im Juli in Kraft treten und die Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP die Regelung nachjustieren wollen, enthält das Gesetz bereits jetzt klare Bestimmungen zum Gesundheitsschutz von Kindern und Jugendlichen. Verstöße gegen diese Regelungen sind sanktionsbewehrt.

In Nordrhein-Westfalen ist die Cannabisordnungswidrigkeitenverordnung bereits vor einigen Wochen in Kraft getreten, und das Land Nordrhein-Westfalen hat mittlerweile den Bußgeldkatalog Konsumcannabis veröffentlicht. Auf dieser Grundlage kann der Cannabiskonsum in Verbotszonen mit 50 bis 500 Euro oder der Konsum in unmittelbarer Gegenwart von Minderjährigen mit 300 Euro bis 1.000 Euro geahndet werden.

Und wie so oft sind auch in diesem Fall die Gemeinden für die Ahndung von Verstößen gegen das Gesetz zuständig. Auf die Beschäftigten in den Kommunen warten somit neue Aufgaben, die weit über das normale Maß hinausgehen. Hier müssen Arbeitsmittel zum Einsatz kommen, die Stress abbauen, die Beanspruchung verringern und die Arbeitslast vermindern.

Mit anderen Worten: Unsere Medien zum Vollzug des Ordnungswidrigkeitengesetzes.

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