Schutzstatus für Wölfe in der EU wird abgeschwächt

Der Europarat hat abgestimmt. 27 Mitgliedstaaten sind dafür! Der Schutzstatus des Wolfes wird abgesenkt von „streng gestützt“ auf „geschützt“.

Auch Deutschland ist dafür. Eine unmittelbare rechtliche Änderung ist mit der Abstimmung auf EU-Ebene allerdings noch nicht verbunden. Zunächst muss die Entscheidung noch auf Ministerebene angenommen werden.

Die Bundesländer können jedoch bald die gesetzlichen Weichen stellen.

Ins hessische Jagdgesetz sind bereits Regelungen zum Wolfsmonitoring eingeflossen. Die Jagdverordnung wird zum 1. Januar 2025 um Wölfe und Wolfshybriden ergänzt.

Im aktuellen brandenburgischen Koalitionsvertrag heißt es: „Die Koalition wird nach Maßgabe der Brandenburgischen Wolfsverordnung und in Zusammenarbeit mit den Jägerinnen und Jägern ein Programm auflegen, in dem die Jagdausübungsberechtigten für das Wolfsmonitoring und für die Umsetzung des behördlichen Wolfsmanagements nach Benennung durch die Fachbehörde in hohem Maße qualifiziert werden.“

Das Land Brandenburg will einen entsprechenden Vorstoß auf Bundesebene wagen.

Und auch das Bundesumweltministerium hält eine Änderung des Schutzstatus des Raubtieres für gerechtfertigt und teilt mit: „Die Bestandszahlen des Wolfes haben sich in den letzten Jahren so entwickelt, dass diese Entscheidung aus Sicht des Naturschutzes verantwortbar und aus Sicht der Weidetierhalter notwendig ist.“

Wir halten Sie über Rechtsänderungen auf Bundes- und Landesebene auf dem Laufendem und liefern Ihnen Jagdscheine mit aktuellen Jagd- und Schonzeiten aus unserem Formularsystem Jagdrecht. Und mit „wir“ sind in erster Linie Ihre persönlichen Fachberaterinnen/Fachberatern im Außendienst und unser Vertriebsinnendienst unter 0711 7863-7355 (Telefon), 0711 7863-8400 (Telefax) und dgv@kohlhammer.de gemeint.

Fachbereich(e): Formularverlage, Öffentliche Verwaltung. Schlagwort(e) , , . Diese Seite als Lesezeichen hinzufügen.