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Seite 5 - Seminare

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In öffentlichen Verwaltungen arbeiten Menschen für Menschen. Und dennoch kommt es hier immer wieder zu Gewaltsituationen, sei es, dass Wartezeiten als unzumutbar empfunden werden oder Personen bereits aggressiv ankommen oder unter Einfluss von Substanzen stehend zur Gefahr werden.

Das Seminar soll neuen Führungskräften dabei helfen, menschliche Verhaltensweisen zu verstehen, die Grundelemente der zwischenmenschlichen Kommunikation kennenzulernen und in Stress- und Konfliktsituationen sicher und souverän zu agieren. Die Inhalte werden praxisbezogen und anhand zahlreicher Beispiele präsentiert.

Lernen Sie praxisbezogen und anhand zahlreicher Beispiele die unterschiedlichen Verwaltungsbereiche sowie die Formen der Aufgabenwahrnehmung in der Öffentlichen Verwaltung kennen.

Wer im Bürgermeisteramt steht, kennt diese Momente: Gedanken, die nicht zur Ruhe kommen. Sorgen, die sich im Kopf festsetzen. Themen, die man gedanklich immer wieder bewegt – tagsüber im Rathaus und nachts im Bett. 

In vielen Situationen im Rathaus spüren Sie die Spannung: Das unangenehme Gefühl vor der nächsten Gemeinderatssitzung oder der innere Druck, Themen nicht auszusprechen, um eine Eskalation zu vermeiden. 

Wer kennt es nicht: es geht ein Antrag auf Lastenzuschuss in der Wohngeldstelle ein und man versucht, diesen an die erfahrene Kollegin oder den erfahrenen Kollegen abzugeben.
Dieses Seminar vermittelt praxisnahe Inhalte und Erfahrungen, die jeden Sachbearbeitenden im Umgang mit Lastenzuschüssen sicher macht und auftauchende Fragen beseitigt. Egal ob Standard- oder Spezialfall.

Die Vergabe von Aufträgen, insbesondere im Bau, aber nicht nur in diesem Bereich steht grundsätzlich unter dem Vorbehalt des Gebots der losweisen Vergabe gemäß § 97 Abs. 4 GWB. Unabhängig von aktuell diskutierten Erleichterungen bei der Vergabe soll in diesem Webinar betrachtet werden, unter welchen Voraussetzungen bereits jetzt eine Vergabe von einem Auftrag an einen Generalunternehmer rechtlich zulässig, d.h. ein Absehen von der losweisen Vergabe möglich ist.

Rechtsextremes Verhalten von Beamtinnen und Beamten beherrscht regelmäßig die Schlagzeilen und ist von hoher politischer Brisanz. Welche Möglichkeiten haben die personalverwaltenden Stellen bei der Einstellung von Bewerberinnen und Bewerbern, wenn Verdachtsmomente bestehen, ob die künftige Beamtin/der künftige Beamte auf dem Boden der freiheitlich demokratischen Grundordnung steht? Wie ist zu verfahren, wenn während des Beamtenverhältnisses auf Widerruf oder Probe Zweifel an der charakterlichen Eignung auftreten? Und schließlich: Welche Möglichkeiten bieten Dienst- und Disziplinarrecht, um rechtsextremem Verhalten Einhalt zu gebieten und notfalls das Beamtenverhältnis ggf. durch die Einschaltung des Disziplinargerichts zu lösen? Kann sogar das Ruhegehalt aberkannt werden?

Für viele Entscheidungen der Kommunalbehörden sind Kenntnisse des Sachenrechts unabdingbar.

Kommunen und kommunale Unternehmen stehen immer häufiger vor der Frage des Erkennens, der Beurteilung und der Absicherung vorhandener Schadenszenarien, die sich in vielen Bereichen kommunalen Handelns realisieren können.