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Das Betreuungsrecht wurde zum 01.01.2023 umfassend reformiert. Ziel ist es, die Selbstbestimmung des Betreuten oder der Betreuten zu stärken und die Qualität der beruflichen Betreuung zu sichern. Es handelt sich hierbei um die umfassendste Reformierung seit 1992. Grund genug, das Standardwerk des Betreuungsrechts, den Damrau/Zimmermann, völlig zu überarbeiten und zu erweitern. Das Werk enthält eine umfassende Kommentierung zum formellen wie materiellen Betreuungsrecht und versteht sich …