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Schutzhüllen für Baustellenschilder

Die Bauordnungen der Bundesländer verpflichten Bauherren, bei der Ausführung genehmigungspflichtiger Bauvorhaben an der Baustelle Schilder mit Angaben zum Bauvorhaben und den an seiner Ausführung beteiligten Personen anzubringen. Baustellenschilder müssen so beschaffen sein, dass sie von der öffentlichen Verkehrsfläche aus sichtbar und lesbar sind.
Dabei sind Baustellenschilder tagtäglich den Unbilllen des Wetters ausgesetzt. Kräftiger Wind, Dauerregen oder intensive UV-Strahlung, Frost oder Hitze sorgen dafür, dass Verkehrsteilnehmende den Inhalt ungeschützter Schilder im Laufe der Bauzeit immer schlechter erkennen können. Weiterlesen

Fachbereich(e): Formularverlage, Öffentliche Verwaltung