Um Ihnen ein optimales Website-Erlebnis zu bieten, werden Cookies zu Funktions- und Marketingzwecken verwendet. Durch Klicken auf "Alle Cookies erlauben" erklären Sie sich damit einverstanden. Ihre Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Ihre Einwilligungs-Einstellungen können durch Klicken auf "Cookie-Einstellungen ändern" angepasst werden. Weitere Informationen finden Sie unter der Schaltfläche "Cookie-Einstellungen ändern" sowie in unserer Datenschutzerklärung.
Die Bauordnungen der Bundesländer verpflichten Bauherren, bei der Ausführung genehmigungspflichtiger Bauvorhaben an der Baustelle Schilder mit Angaben zum Bauvorhaben und den an seiner Ausführung beteiligten Personen anzubringen. Baustellenschilder müssen so beschaffen sein, dass sie von der öffentlichen Verkehrsfläche aus sichtbar und lesbar sind.
Dabei sind Baustellenschilder tagtäglich den Unbilllen des Wetters ausgesetzt. Kräftiger Wind, Dauerregen oder intensive UV-Strahlung, Frost oder Hitze sorgen dafür, dass Verkehrsteilnehmende den Inhalt ungeschützter Schilder im Laufe der Bauzeit immer schlechter erkennen können.