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Sicher warten Sie bereits auf Ihren aktuellen Begleiter durch das Dienstrecht?
Liegt der Beamtenkalender griffbereit auf Ihrem Schreibtisch, ist eine Frage nach der Fortgeltung von § 41 Absatz 1 LBesGBW augenblicklich beantwortet. Sie befinden sich auf einer Tagung und ein Teilnehmer möchte wissen, ob der neue anberaumte Temin in die Ferien fällt, bleiben Sie mit dem Begleiter durch das Dienstrecht auch hier keine Antwort schuldig.