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Am 2. Juni 2025 ist im Bundesgesetzblatt (BGBl. I Nr. 137 [Bundesgesetzblatt Teil I - Bekanntmachung über das Vorliegen der technischen Voraussetzungen für die Verarbeitung der Identifikationsnummer gemäß Artikel 22 Satz 3 des Registermodernisierungsgesetzes - Bundesgesetzblatt]) unscheinbar, aber weitreichend verkündet worden: Die technischen Voraussetzungen zur Verarbeitung der steuerlichen Identifikationsnummer (IdNr) liegen vor. Was nach einem Randthema klingt, ist tatsächlich ein wichtiger Moment für die Verwaltungsdigitalisierung – und für die verfassungsrechtliche Debatte um Datenschutz, Transparenz und informationelle Selbstbestimmung.