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Elektronische Formulare zum Vollzug des Bundesnaturschutzgesetzes

Draußen grünt und blüht es. In den Kronen dicht belaubter Bäume tirilieren Rotkehlchen und Blaumeisen. Eichhörnchen flitzen durch die Hecken zum Nachbargrundstück. Der eigene Garten verwandelt sich Tag für Tag etwas mehr in einen Urwald. Schnell kommt der Gedanke auf, die Hecke müsste geschnitten und der morsche Baum gefällt werden.
Aber da gibt es das Bundesnaturschutzgesetz, und dies lässt Fällungs, Rodungs- und Schnittmaßnahmen im Frühling und im Sommer nur in Ausnahmefällen zu
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Fachbereich(e): Ă–ffentliche Verwaltung