Anpassen

BVerfG

Der I. Senat des BVerfG die Vorschriften des BewG 1965 zur Einheitsbewertung des Grundvermögens mit Urt. v. 10. April 2018 für verfassungswidrig erklärt und bestimmt, dass der Gesetzgeber – spätestens bis zum 31. Dezember 2019 – eine Neuregelung zu treffen hat. Bis zu diesem Zeitpunkt dürfen die verfassungswidrigen Regeln weiter angewandt werden.
Nach Verkündung der Neuregelung dürfen sie für weitere 5 Jahre ab der Verkündung, längstens aber bis zum 31. Dezember 2024 angewandt werden.

Professor Dr. Marcus Höreth hat kürzlich im Kohlhammer Verlag sein neues Buch “Verfassungsgerichtsbarkeit in der Bundesrepublik Deutschland” in der Reihe „Brennpunkt Politik“ veröffentlicht. Zum Erscheinen führten wir ein kurzes Interview mit ihm.

Für die Anzeige dieses Elements benötigen wir Ihre Erlaubnis.

Aktivieren