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Am 22. August 2024 hat das Kraftfahrt-Bundesamt die Auflage 15.1 des Bundeseinheitlichen Tatbestandskataloges Straßenverkehrsordnungswidrigkeiten bekannt gemacht und 13 neue Tatbestände eingefügt. Sie enthalten Ordnungswidrigkeiten auf der Grundlage des Sechsten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften.