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Online-Seminar „Chancenaufenthaltsgesetz“ – 3. April 2025 – (Zusatztermin)

Mit dem Gesetz zur Einführung eines Chancen-Aufenthaltsrechts, das zum 31. Dezember 2022 in Kraft getreten ist, hat der Gesetzgeber weitreichende Änderungen und Neuerungen im Aufenthaltsgesetz beschlossen. Im Fokus der Änderungen stehen Bleiberechtsregelungen in §§ 25a und 25b sowie ein neues 18-monatiges Chancen-Aufenthaltsrecht in § 104c Aufenthaltsgesetz. Mit dem Chancen-Aufenthaltsrecht sollen Kettenduldungen verhindert und die Zahl der Langzeitgeduldeten verringert werden.

Das interaktive Online-Seminar richtet sich an Mitarbeitende in Ausländerbehörden, Beschäftigte in den Ämtern für Migration und Integration, Arbeitsagenturen und potentielle Arbeitgeber von Drittstaatsangehörigen.

Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Breidenbach erläutert die neuen Rechtsvorschriften im Kontext aufenthaltsrechtlicher Vorschriften. Er freut sich auf den Dialog mit den Teilnehmenden. Weiterlesen

Fachbereich(e): Formularverlage, Ă–ffentliche Verwaltung, Seminare