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Fischereischein

… sie haben sich schlau gemacht in Fischkunde, Gewässerkunde, Fischhege, Natur- und Tierschutz, Gerätekunde und Gesetzeskunde. Ihre Artenkenntnis haben sie in einer praktischen Prüfung bewiesen. Die Rede ist von Prüflingen, die die Fischerprüfung mit Erfolg bestanden haben.
Und nun stehen die frisch gebackenen Absolventen der Ausbildungsvereine vor Ihrem Schreibtisch im Amt und beantragen einen Fischereischein.

Schonzeiten und Mindestmaße für den Aalfang sind in § 1 der Landesfischereiverordnung eingeflossen; § 19 wurde aufgehoben.