Schlagwort-Archive: Fischereischein

Fischereischeine

… sie haben sich schlau gemacht in Fischkunde, Gewässerkunde, Fischhege, Natur- und Tierschutz, Gerätekunde und Gesetzeskunde. Ihre Artenkenntnis haben sie in einer praktischen Prüfung bewiesen. Die Rede ist von Prüflingen, die die Fischerprüfung mit Erfolg bestanden haben.
Und nun stehen die frisch gebackenen Absolventen der Ausbildungsvereine vor Ihrem Schreibtisch im Amt und beantragen einen Fischereischein. Weiterlesen

Fachbereich(e): Formularverlage, Öffentliche Verwaltung

In Baden-Württemberg hat der Verordnungsgeber nunmehr eine eindeutige Regelung zum Aalangeln getroffen!

Schonzeiten und Mindestmaße für den Aalfang sind in § 1 der Landesfischereiverordnung eingeflossen; § 19 wurde aufgehoben. Weiterlesen

Fachbereich(e): Öffentliche Verwaltung

Ab 1. Januar 2015 kommt in Nordrhein-Westfalen ein neues Prüfungszeugnis über eine erfolgreich abgelegte Fischerprüfung zum Einsatz

Im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrein-Westfalen Nr. 16 vom 13. Juni 2014 wurde die Verordnung zur Änderung der Fischerprüfungsordnung vom 26. Mai 2014 verkündet. Weiterlesen

Fachbereich(e): Formularverlage, Öffentliche Verwaltung

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Fischereigesetzes

Der Gesetzgeber hat im Gesetz- und Verordnungsblatt für den Freistaat Thüringen vom 23. Juni 2014, Nr. 5 S. 172 ff. das Erste Gesetz zur Änderung des Thüringer Fischereigesetzes verkündet. Es ist am 24. Juni 2014 in Kraft getreten. Weiterlesen

Fachbereich(e): Formularverlage, Öffentliche Verwaltung