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Neue Fahrzeugscheinhefte für Fahrzeuge mit roten Kennzeichen
Kaum ein Jahr galten die Fahrzeugscheinhefte für Fahrzeuge mit roten Kennzeichen, die durch die Verordnung zum Neuerlass der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und zur Änderung weiterer Vorschriften eingeführt wurden.
Nun hat der Gesetzgeber Anlage 13 und § 41 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung auf der Grundlage von Artikel 4 der Sechsundfünfzigsten Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften aktualisiert und dabei redaktionelle Fehler behoben.
Viele haben sich damals gefragt, warum wird in der Überschrift des Fahrzeugscheinheftes für Fahrzeuge mit rotem Kennzeichen keine Rechtsgrundlage angegeben, was ist mit der zusätzlichen Adresszeile? Weiterlesen
Fachbereich(e): Formularverlage, Öffentliche Verwaltung