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Auch Beschäftigte in Kommunalbehörden kommen an der Leichten Sprache nicht vorbei. Leichte Sprache ist Ausfluss aus der UN-Behindertenrechtskonvention und des Behindertengleichstellungsgesetzes. Diese Vorschriften ermöglichen Menschen mit eingeschränkter Sprachkompetenz die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.
Kommunalbehörden als Träger öffentlicher Gewalt sollen mit Menschen mit geistigen und seelischen Behinderungen in leichter Sprache kommunizieren. Mitarbeitende der Gemeinden müssen daher auch immer prüfen, ob sie amtliche Schreiben um einen erläuternden Text in Leichter Sprache ergänzen.
Ist es vor diesem Hintergrund nicht sinnvoll, sich im Behördenalltag die wichtigsten Regeln der Leichten Sprache immer wieder vor Augen zu führen?