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Das Bundesministerium des Innern und für Heimat hat einen neuen Flyer zum Vollzug von § 11 Absatz 3 des Personalausweisgesetzes herausgegeben. Der neue eID-Flyer umfasst 10 Seiten. Er informiert Bürgerinnen und Bürger umfassend und abschließend über die digitalen Funktionen des Personalausweises.