Impressum Datenschutzerklärung Cookie-Einstellungen ändern

Personalausweis

Das Bundesministerium des Innern und für Heimat hat einen neuen Flyer zum Vollzug von § 11 Absatz 3 des Personalausweisgesetzes herausgegeben. Der neue eID-Flyer umfasst 10 Seiten. Er informiert Bürgerinnen und Bürger umfassend und abschließend über die digitalen Funktionen des Personalausweises.