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Eine feste Größe im Personalvertretungsrecht – Der neue Ilbertz/Widmaier ist da!

Das „alte“ Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG) galt seit dem 15. März 1974. Nach fast 50 Jahren hat es eine Novelle erfahren.

Mit der Novellierung erhielt das Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG) grundlegend neue Strukturen: Einzelne Abschnitte, Paragrafen oder Teile wurden verschoben, neu geordnet oder zugeordnet und erhalten neue Bezeichnungen. Auch inhaltlich enthält es – nach Jahrzehnten – eine Vielzahl von Änderungen und Neuregelungen. So werden z.B. die Möglichkeiten zur elektronischen Kommunikation eingeführt, Fristen geändert, der Katalog der allgemeinen Aufgaben ausgebaut und das Gesetz an gesellschaftliche Entwicklungen angepasst. Zudem werden neue Mitbestimmungs- und Mitwirkungstatbestände geschaffen oder diese erweitert, Wahlrechtsgrundsätze angepasst und Regelungen zur Vermeidung personalratsloser Zeiten eingeführt. Längst gefestigte Rechtsprechung wurde eingearbeitet und Rechtslücken geschlossen. Weiterlesen

Fachbereich(e): Ă–ffentliche Verwaltung, Recht