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Schneetreiben – Eiseskälte – Sturmesbrausen

Wenn der Winter ernst macht und die Straßen mit einer eisglatten Schneeschicht überzieht, rücken die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bauhofes aus und leisten einen wichtigen Beitrag zur Verkehrssicherheit, um ihre Kommune vor Schadensersatzansprüchen zu schützen. Weiterlesen

Fachbereich(e): Formularverlage, Öffentliche Verwaltung

„Werden Straßen nicht in angemessenem Zeitraum geräumt, haftet die Stadt für Glätteunfälle.“

„Gemeinde haftet für Sturz auf ungestreuten Radwegen.“ „Räum- und Streupflicht der Gemeinde richtet sich nach Gefährlichkeit und Verkehrswichtigkeit der Straße.“
Alljährlich steigt die Zahl der Urteile, bei denen Richter die Frage entscheiden müssen, wer haftet für Unfälle auf schnee- und eisglatten Straßen. Weiterlesen

Fachbereich(e): Formularverlage, Öffentliche Verwaltung