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Das Staatsangehörigkeitsrecht nimmt seinen Lauf. Nach mehr als 12 Monaten Vorlaufzeit ist am 26. März 2024 das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts im Bundesgesetzblatt erschienen. Und damit ergießt sich eine nicht endend wollende Flut von Rechtsänderungen über das Staatsangehörigkeitsgesetz.
Bürger möchten öffentliche Sachen oder Straßen anders als vom Träger der Straßenbaulast vorgeschrieben oder abweichend von straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften nutzen. In diesem Fall handelt es sich um häufig um eine erlaubnispflichtige Sondernutzung und hier fängt die Kraft raubende Arbeit in den Behörden an.