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„Gemeinde haftet für Sturz auf ungestreuten Radwegen.“ „Räum- und Streupflicht der Gemeinde richtet sich nach Gefährlichkeit und Verkehrswichtigkeit der Straße.“
Alljährlich steigt die Zahl der Urteile, bei denen Richter die Frage entscheiden müssen, wer haftet für Unfälle auf schnee- und eisglatten Straßen.