Verkehrssicherungspflicht
Die Betreiberverantwortung ist mittlerweile für die Eigentümer öffentlicher Gebäude ein nicht mehr wegzudenkendes Thema.
Zahlreiche rechtliche und organisatorische Rahmenbedingungen fordern die Verantwortlichen vor Ort.
In der Praxis wird diese Verantwortung oft mit allen Pflichten an die Mitarbeitenden in den Liegenschaftsämtern, an Hausmeister oder an Dritte vor Ort übertragen.
Sobald die Temperaturen sinken, stehen die Teams der Bauhöfe bereit, um Straßen und Gehwege von Schnee, Eis und Glätte zu befreien. Damit erfüllen sie eine gesetzlich verankerte Pflicht aus den Straßen- und Wegegesetzen.
Bereits für die Herstellung und Errichtung von Spielgeräten, Schaukeln, Rutschen und Klettergerüsten gelten strenge Normen. Ihren verkehrssicheren Betrieb verantworten jedoch vollumfänglich Städte und Gemeinden als Spielplatzbetreiber.