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Verkehrssicherungspflicht

Sobald die Temperaturen sinken, stehen die Teams der Bauhöfe bereit, um Straßen und Gehwege von Schnee, Eis und Glätte zu befreien. Damit erfüllen sie eine gesetzlich verankerte Pflicht aus den Straßen- und Wegegesetzen.

Bereits für die Herstellung und Errichtung von Spielgeräten, Schaukeln, Rutschen und Klettergerüsten gelten strenge Normen. Ihren verkehrssicheren Betrieb verantworten jedoch vollumfänglich Städte und Gemeinden als Spielplatzbetreiber.