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Wahl der Beauftragten für Chancengleichheit

Auf der Grundlage des Chancengleichheitsgesetzes und der Verordnung der Landesregierung über die Wahl der Beauftragten für Chancengleichheit wählen die Mitarbeiterinnen in baden-württembergischen Dienststellen mit 50 und mehr Beschäftigten alle vier Jahre eine Beauftragte für Chancengleichheit und ihre Stellvertreterin. Weiterlesen

Fachbereich(e): Formularverlage, Öffentliche Verwaltung