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Alljährlich entflammt der Streit zwischen Landwirten auf der einen Seite und Jagdgenossen oder Jagdpächtern auf der anderen Seite neu, wenn Wildtiere die jungen Pflanzen auf den Äckern zerstören.
In Wild- und Jagdschadenssachen kann der ordentliche Rechtsweg grundsätzlich erst dann beschritten werden, wenn in einem kommunalem Vorverfahren zuvor eine Einigung über einen Schadensausgleich versucht wurde.