Winterdienst
„Gemeinde haftet für Sturz auf ungestreuten Radwegen.“ „Räum- und Streupflicht der Gemeinde richtet sich nach Gefährlichkeit und Verkehrswichtigkeit der Straße.“
Alljährlich steigt die Zahl der Urteile, bei denen Richter die Frage entscheiden müssen, wer haftet für Unfälle auf schnee- und eisglatten Straßen.
Sobald die Temperaturen sinken, stehen die Teams der Bauhöfe bereit, um Straßen und Gehwege von Schnee, Eis und Glätte zu befreien. Damit erfüllen sie eine gesetzlich verankerte Pflicht aus den Straßen- und Wegegesetzen.