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Mit dem Beschluss des CSR-Richtlinien-Umsetzungsgesetzes im März 2017 hat der Bundestag den Weg zu weitergehenden Berichtspflichten über Umwelt-, Arbeitnehmer- und Sozialbelange eröffnet und damit grundsätzlich den Stellenwert gesellschaftlicher, nichtfinanzieller und ethischer Aspekte unternehmerischen Handelns gestärkt. Große Unternehmen müssen künftig über die gesamtgesellschaftlichen Folgen ihres Handelns genaue Rechenschaft ablegen; angesichts aktueller Skandale und Verfehlungen leuchtet die Intention des Gesetzgebers durchaus ein, dennoch ist das neue Gesetz …