Alljährlich entflammt der Streit zwischen Landwirten auf der einen Seite und Jagdgenossen oder Jagdpächtern auf der anderen Seite neu, wenn Wildtiere die jungen Pflanzen auf den Äckern zerstören.
In Wild- und Jagdschadenssachen kann der ordentliche Rechtsweg grundsätzlich erst dann beschritten werden, wenn in einem kommunalem Vorverfahren zuvor eine Einigung über einen Schadensausgleich versucht wurde.
Zur Abwicklung und Regulierung von Wildschadensfällen im Vorverfahren liefern wir Ihnen gerne das populäre elektronische Formularpaket Regulierung von Wild- und Jagdschäden und die gleichnamige Arbeitsmappe mit bereits gedruckten Formularen.
Ein detailliertes Inhaltsverzeichnis beider Produkte finden Sie in dem als Anhang beigefügten Bestellschein. Gerne beraten Sie unsere Fachberater im Außendienst und unser Vertriebsinnendienst unter 0711 7863-7355 (Telefon), 0711 7863-8400 (Telefax) oder dgv@kohlhammer.de.