Verkehrssicherungspflichten auf Kinderspielplätzen

Bereits für die Herstellung und Errichtung von Spielgeräten, Schaukeln, Rutschen und Klettergerüsten gelten strenge Normen. Ihren verkehrssicheren Betrieb verantworten jedoch vollumfänglich Städte und Gemeinden als Spielplatzbetreiber.

Inspektionen und Kontrollen von Kinderspielplätzen erfolgen auf der Grundlage der DIN EN 1176. Diese Norm legt die allgemeinen Sicherheitsanforderungen für standortgebundene öffentliche Spielplatzgeräte und Spielplatzböden fest. Danach gehören turnusmäßige Sicht- und Funktionskontrollen zum Pflichtprogramm kommunaler Beschäftigter.

In der Wahrnehmung dieser verantwortungsvollen Aufgaben unterstützt Sie unser Formular Mängelmeldung Kinderspielplatz für eine Vielzahl von Spielgeräten. Der Nachweisblock bietet unter anderem Raum für Angaben zur Art der Kontrolle, zu festgestellten Mängeln und zum Instandsetzungstermin. Weitere Informationen liefert unser Bestellschein.

Gerne beraten Sie auch unsere  Fachberaterinnen/Fachberater im Außendienst persönlich und unser Vertriebsinnendienst unter 0711 7863-7355 (Telefon), 0711 7863-8400 (Telefax) und dgv@kohlhammer.de.

Fachbereich(e): Formularverlage, Öffentliche Verwaltung. Schlagwort(e) , . Diese Seite als Lesezeichen hinzufügen.