Noch Gemeingebrauch oder schon Sondernutzung?

Wurde der Antrag auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis vollständig ausgefüllt? Sind die beigefügten Anlagen aussagefähig? Welche Gebühren werden für die Sondernutzungserlaubnis fällig?

Wir möchten Sie in Ihrer verantwortungsvollen Tätigkeit unterstützen. Sei es mit elektronischen Formularsammlungen zu kulturellen, politischen und wirtschaftlichen Sondernutzungen, allgemeinen Plakatierungsaufklebern und natürlich auch in den Fällen der Sondernutzung durch Fahrzeugwracks.

Der beigefügte Bestellschein vermittelt Ihnen einen Überblick über unser Produktportfolio „Sondernutzungen“. Wie immer stehen Ihnen unsere Fachberaterinnen/Fachberater im Außendienst mit Rat und Tat zur Seite. Und unser Vertriebsinnendienst freut sich auf den Kontakt mit Ihnen unter 0711 7863-7355 (Telefon), 0711 7863-8400 (Telefax) oder dgv@kohlhammer.de. Natürlich auch dann, wenn Sie Online-Anträge auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis auf Ihrer Homepage bereitstellen möchten: Web-Amt Formularlösungen

Fachbereich(e): Formularverlage, Öffentliche Verwaltung. Schlagwort(e) . Diese Seite als Lesezeichen hinzufügen.