Vergleichswertrichtlinie

Am 11. April 2014 wurde die Richtlinie zur Ermittlung des Vergleichswerts und des Bodenwerts (Vergleichswertrichtlinie – VW-RL) im Bundesanzeiger bekannt gemacht.

Die Vergleichswertrichtlinie vollzieht §§ 15 und 16 der Immobilienwert­ermittlungs­verordnung. Ihre Anwendung soll die Ermittlung des Vergleichs- bzw. Verkehrswerts von bebauten Grundstücken bzw. des Bodenwerts bebauter und unbebauter Grundstücke nach einheitlichen und marktgerechten Grundsätzen sicherstellen.

Die Broschüre Vergleichswertrichtlinie 2014 (Bestellnummer 00/660/0865/40) zum Einzelpreis von 6,50 EUR zuzüglich Umsatzsteuer und Versandkosten baut auf der Broschüre Sachwertwertrichtlinien 2012 ­­(Bestellnummer 00/660/0863/40) auf.

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