Wohngeld: Noch keine bundeseinheitliche Fassung des Heimbewohner-Antrags

Neben den bundeseinheitlichen Wohngeldanträgen für den Mietzuschuss und für den Lastenzuschuss ist jedenfalls in diesem Jahr nicht mit der Veröffentlichung eines bundeseinheitlichen Wohngeldantrags für Heimbewohner zu rechnen.

Nutzen Sie deshalb einfach unsere bewährten Wohngeldanträge. Neben den amtlichen Mustern für die Bundesländer Niedersachsen, Sachsen und Sachsen-Anhalt halten wir den Heimbewohnerantrag auch in einer bundesweit einsetzbaren Fassung für Sie bereit. Der Wohngeldantrag (Mietzuschuss) für Bewohner von Heimen im Sinne des Heimgesetzes (Erstantrag, Weiterleistungsantrag, Erhöhungsantrag, Angaben zur Überprüfung des Wohngeldanspruchs bei Änderung der Verhältnisse) ergänzt ideal Ihre Formulare für die Antragsbearbeitung.

Sind Ihre Vorräte an Wohngeldformularen noch ausreichend gefüllt, bevor Sie oder Ihre Kolleginnen und Kollegen in den Sommerurlaub gehen?

Ordern Sie jetzt neue Wohngeldformulare! Unsere Fachberaterinnen/Fachberater im Außendienst und unser Vertriebsinnendienst beantworten gerne Ihre Fragen und unterbreiten Ihnen ein kostenloses Angebot. Sie erreichen uns unter 0711 7863-7355 (Telefon), 0711 7863-8400 (Telefax) oder dgv@kohlhammer.de.

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Fachbereich(e): Formularverlage, Öffentliche Verwaltung. Schlagwort(e) , . Diese Seite als Lesezeichen hinzufügen.