Mit den derzeit, seit 1.4.2024, laufenden Personalratswahlen in Baden-Württemberg ist eine effektive Vorbereitung für die neu gewählten Mitglieder der Personalvertretung von großer Bedeutung. Gemäß § 44 Abs. 1 des Landespersonalvertretungsgesetzes ist eine Grundschulung für diese neu gewählten Personalratsmitglieder sogar gesetzlich vorgeschrieben, und die Kosten werden von der Dienststelle übernommen.
Unsere praxisorientierte Grundschulung bietet Ihnen genau das Wissen, das Sie benötigen, um Ihre Rolle als Personalvertreter bestmöglich auszufüllen und die Interessen Ihrer Kolleginnen und Kollegen erfolgreich zu vertreten.
Von den rechtlichen Grundlagen bis hin zu spezifischen Regelungen und aktuellen Entwicklungen des Landespersonalvertretungsrechts in Baden-Württemberg erhalten Sie bei uns ein umfassendes Verständnis für Ihre Aufgaben und Pflichten.
Unser erfahrener Referent steht Ihnen zur Seite, um Ihre Fragen zu klären und praxisnahe Beispiele zu diskutieren. Nutzen Sie diese Gelegenheit, um sich optimal auf die Personalratsarbeit vorzubereiten und Ihre Kompetenzen in der Personalvertretung zu stärken.
Termin: 28.10. bis 1.11.2024
Dauer: 5 Tage (Montag ab 12.30 Uhr bis Freitag 12:30 Uhr)
Ort: Stuttgart, Leinfelden-Echterdingen
Hier finden Sie weitere Infos. Melden Sie sich jetzt an und sichern Sie sich Ihren Platz in unserer Grundschulung zum Landespersonalvertretungsrecht in Baden-Württemberg! Denn gut vorbereitet ist halb gewonnen!
Für weitere Informationen und zur Anmeldung besuchen Sie unsere Website oder kontaktieren Sie uns direkt unter recht@kohlhammer.de.
Wir freuen uns darauf, Sie in unserer Schulung begrüßen zu dürfen!