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„Wer haftet der muss auch zahlen“ – dieses alte Sprichwort gilt für Kommunen wie auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes.
Doch welche Haftungsgrundlagen gelten für juristische Personen des öffentlichen Rechts und deren Mitarbeitende? Stellt die Unterscheidung zwischen Beamtinnen/Beamten und Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmern ein Kriterium dar? Können vom Dienstherrn gar Rückforderungsansprüche geltend gemacht werden?
Diese und zahlreiche andere Fragen sollen in dem Seminar beantwortet werden. Neben dem haftungsrechtlichen Fokus soll auch der vorhandene und notwendige Versicherungsschutz zur Risikoabsicherung beleuchtet werden.