Neue Fahrzeugscheinhefte für Fahrzeuge mit roten Kennzeichen

Kaum ein Jahr galten die Fahrzeugscheinhefte für Fahrzeuge mit roten Kennzeichen, die durch die Verordnung zum Neuerlass der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und zur Änderung weiterer Vorschriften eingeführt wurden.

Nun hat der Gesetzgeber Anlage 13 und § 41 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung auf der Grundlage von Artikel 4 der Sechsundfünfzigsten Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften aktualisiert und dabei redaktionelle Fehler behoben.

Viele haben sich damals gefragt, warum wird in der Überschrift des Fahrzeugscheinheftes für Fahrzeuge mit rotem Kennzeichen keine Rechtsgrundlage angegeben, was ist mit der zusätzlichen Adresszeile?

Diese Unklarheiten bereinigt die Fassung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung vom 10. Juni 2024.

Und wir liefern Ihnen natürlich aktuelle Fahrzeugscheinhefte für Fahrzeuge mit roten Kennzeichen, mit denen sich ihre Inhaber bei Kontrollen im Straßenverkehr problemlos ausweisen können und Beschäftigten in den Zulassungsstellen letztendlich sinnlose und unnötige Tätigkeiten ersparen.

Wenn auch Sie auf Nummer Sicher gehen möchten, dann beauftragen Sie uns mit der Lieferung aktueller Fahrzeugscheinhefte für Fahrzeuge mit roten Kennzeichen und Nachweisheften. Unsere Fachberaterinnen/Fachberater im Außendienst und unser Vertriebsinnendienst unter 0711 7863-7355 (Telefon), 0711 7863-8400 (Telefax) oder dgv@kohlhammer.de unterstützen Sie gerne.

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