Seit nunmehr rund 85 Jahren steht der Deutsche Gemeindeverlag im Dienste der öffentlichen Verwaltung. Kontinuierlich entwickelte sich der Deutsche Gemeindeverlag innerhalb der Kohlhammer Gruppe mit seinem umfassenden Produktspektrum zum bedeutendsten Partner für Kommunen und die öffentliche Verwaltung. Bundesweit präsentiert der Deutsche Gemeindeverlag seine Formulare, Bücher, Fachzeitschriften und nicht zuletzt seine elektronischen Formularlösungen. Durch enge Zusammenarbeit mit den Ministerien und Autoren aus der Praxis werden geänderte gesetzliche Rahmenbedingungen zeitnah in das Produktprogramm integriert und in aktuelle Formulare umgesetzt.
Eine solche Änderung der gesetzlichen Rahmenbedingungen steht als Folge des Erlasses des Bundesteilhabegesetzes vom 23.12.2016 (BTHG – BGBl. I S. 3234) erneut unmittelbar bevor. Zum 01.01.2020 werden Sie als Beschäftigte bei den Trägern der Eingliederungshilfe und bei weiteren Transferleistungsträgern erneut eine Zeitenwende innerhalb des Rechts der sozialen Transferleistungen erleben. Denn mit Ablauf des 31.12.2019 wird das bisherige Sechste Kapitel SGB XII außer Kraft treten. Die bis dato dort geregelte Eingliederungshilfe für behinderte Menschen wird dann in den Teil 2 des SGB IX überführt werden. Diese Neuregelung wird zu fundamentalen Veränderungen im Recht der Rehabilitation führen.
Der Deutsche Gemeindeverlag wird Sie auch bei der Bewältigung dieser neuen Herausforderung tatkräftig unterstützen und Ihnen die für die notwendige Antragstellung durch die Leistungsberechtigten (§ 108 Abs. 1 SGB IX) erforderlichen Formulare zur Verfügung stellen.
Wir sind sicher, dass wir mit unseren Formularen für den Vollzug des Teils 2 SGB IX erneut einen Beitrag zur Einführung dieser völlig neu gestalteten Leistungen leisten werden. Gerne machen wir Sie daher darauf aufmerksam, dass wir Ihnen ab Mitte/Ende September 2019 die Auslieferung des von unseren Fachberatern entwickelten Formulars „Hauptantrag zur Erbringung von Leistungen der Eingliederungshilfe“ (Artikelnummer 00/410/9600/29) anbieten können.
Wie Sie es auch aus dem Bereich des SGB XII gewohnt sind, kann dieses Formular gleichermaßen durch die neuen Träger der Eingliederungshilfe, die Träger der Kriegsopferversorgung und Kriegsopferfürsorge sowie die Asylbewerberleistungsbehörden verwendet werden.
Alle für den Vollzug notwendigen Daten – insbesondere jene zu Einkommen und Vermögen – werden in Übereinstimmung mit der ab dem 01.01.2020 geltenden Rechtslage innerhalb des Antrags abgefragt.
Zur kontinuierlichen Verbesserung unserer Formulare und zur Wahrung unserer hohen Ansprüche an unsere Produkte werden wir auch in Zukunft Ihre Anregungen aufnehmen, um so den Anforderungen der Praxis noch besser entsprechen zu können.
Gerne informieren Sie auch unsere Beraterinnen und Berater im Innen- und Außendienst. Sie erreichen uns unter 0711 7863-7355 (Telefon), 0711 7863-8400 (Telefax) und dgv@kohlhammer.de.