29. März 2019

Die Verordnung des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung vom 6. März 2019 wurde in der Ausgabe des Gesetz- und Verordnungsblatts für Schleswig-Holstein am 28. März 2019 veröffentlicht.

Sie gilt für die Dauer von fünf Jahren.

Änderungen haben die Jagdzeiten beim Schalenwild erfahren.

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