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Rechtsextremes Verhalten von Beamtinnen und Beamten beherrscht regelmäßig die Schlagzeilen und ist von hoher politischer Brisanz. Welche Möglichkeiten haben die personalverwaltenden Stellen bei der Einstellung von Bewerberinnen und Bewerbern, wenn Verdachtsmomente bestehen, ob die künftige Beamtin/der künftige Beamte auf dem Boden der freiheitlich demokratischen Grundordnung steht? Wie ist zu verfahren, wenn während des Beamtenverhältnisses auf Widerruf oder Probe Zweifel an der charakterlichen Eignung auftreten? Und schließlich: Welche Möglichkeiten bieten Dienst- und Disziplinarrecht, um rechtsextremem Verhalten Einhalt zu gebieten und notfalls das Beamtenverhältnis ggf. durch die Einschaltung des Disziplinargerichts zu lösen? Kann sogar das Ruhegehalt aberkannt werden?
Besuchen Sie uns an unserem Stand auf der Fortbildungsveranstaltung und dem Verbandstag des Landesverbands der Lebensmittelkontrolleure Sachsen-Anhalt e.V. am 10.–11.09.2026 im HKK Hotel in Wernigerode!
Für viele Entscheidungen der Kommunalbehörden sind Kenntnisse des Sachenrechts unabdingbar.
Ordnungsämter ächzen immer häufiger unter einer enormen Arbeitslast. Hoch sind die alltäglichen Anforderungen an Rechtssicherheit, Verwaltungsqualität und Wirtschaftlichkeit.
Kommunen und kommunale Unternehmen stehen immer häufiger vor der Frage des Erkennens, der Beurteilung und der Absicherung vorhandener Schadenszenarien, die sich in vielen Bereichen kommunalen Handelns realisieren können.
Die Vorbereitung von Gemeinden und Städten auf Krisen und Katastrophen ist in Deutschland absolut unzureichend. In Zeiten von multiplen Risiken und Krisen ist es unabdingbar, für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger zu sorgen und die Funktionsfähigkeit der Gemeinden/Städte und ihrer Behörden (zum Beispiel der Feuerwehr) zu gewährleisten. In diesem Seminar zeigt Ihnen Daniel Strecker, wie Sie vielen Gefahren entgegenwirken.
Die Vergabe von Aufträgen, insbesondere im Bau, aber nicht nur in diesem Bereich steht grundsätzlich unter dem Vorbehalt des Gebots der losweisen Vergabe gemäß § 97 Abs. 4 GWB. Unabhängig von aktuell diskutierten Erleichterungen bei der Vergabe soll in diesem Webinar betrachtet werden, unter welchen Voraussetzungen bereits jetzt eine Vergabe von einem Auftrag an einen Generalunternehmer rechtlich zulässig, d.h. ein Absehen von der losweisen Vergabe möglich ist.
Der Deutsche Gemeindeverlag versorgt Ihre Jagdbehörde mit Formularen für nahezu alle Bereiche jagdrechtlicher Vorschriften, zum Beispiel Wildursprungsscheine, Wildmarken, Jagdschutz, Jagdscheine.
„Gemeinde haftet für Sturz auf ungestreuten Radwegen.“ „Räum- und Streupflicht der Gemeinde richtet sich nach Gefährlichkeit und Verkehrswichtigkeit der Straße.“
Alljährlich steigt die Zahl der Urteile, bei denen Richter die Frage entscheiden müssen, wer haftet für Unfälle auf schnee- und eisglatten Straßen.