Internationaler Führerschein

Den Internationalen Führerschein gibt es in zwei Varianten. Ein Führerschein beruht auf dem Internationalen Abkommen vom 24. April 1926, der andere auf einem Übereinkommen vom 8. November 1968. Beide Muster sind in der Fahrerlaubnis-Verordnung als Anlagen 8c und 8d verortet.

Die Gültigkeitsdauer Internationaler Führerscheine nach Anlage 8c – das sind die von 1926 – beträgt ein Jahr, solcher nach Anlage 8d drei Jahre. Die Gültigkeitsdauer darf aber nicht über die Gültigkeitsdauer des nationalen Führerscheins hinausgehen.

Unsere Produktpalette umfasst selbstverständlich Vordrucke für beide Führerscheinmuster, und dies bei dem gängigeren Führerscheinmuster aus dem Jahr 1968 in vielen praxisorientierten Ausführungen. Informieren Sie sich bitte anhand des vorbereiteten Bestellscheins.

Bestellschein

Fachbereich(e): Formularverlage, Öffentliche Verwaltung. Schlagwort(e) , . Diese Seite als Lesezeichen hinzufügen.