Auch Beschäftigte in Kommunalbehörden kommen an der Leichten Sprache nicht vorbei. Leichte Sprache ist Ausfluss aus der UN-Behindertenrechtskonvention und des Behindertengleichstellungsgesetzes. Diese Vorschriften ermöglichen Menschen mit eingeschränkter Sprachkompetenz die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.
Kommunalbehörden als Träger öffentlicher Gewalt sollen mit Menschen mit geistigen und seelischen Behinderungen in leichter Sprache kommunizieren. Mitarbeitende der Gemeinden müssen daher auch immer prüfen, ob sie amtliche Schreiben um einen erläuternden Text in Leichter Sprache ergänzen.
Ist es vor diesem Hintergrund nicht sinnvoll, sich im Behördenalltag die wichtigsten Regeln der Leichten Sprache immer wieder vor Augen zu führen?
Für Sie haben wir daher die wichtigsten Regeln der Leichten Sprache in der Slideshow Leichte Sprache – ein Muss im Umgang mit Menschen mit kognitiven Einschränkungen zusammengestellt.
Sie basiert auf Vorgaben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und bietet neben einer erläuternden Einführung auf 58 Folien Übersetzungshilfen in die Leichte Sprache an. Im Einzelnen geht es um
- Wörter
- Zahlen
- (Sonder-)Zeichen
- Sätze
- Texte
- Gestaltung.
Bitte verschaffen Sie sich einen Einblick über die beigefügte Demo-Version. Sie haben weitergehende Fragen? Beschäftigte im Außendienst und Mitarbeitende im Vertriebsinnendienst freuen sich darauf. Sie erreichen uns unter 0711 7863-7355 (Telefon), 0711 7863-8400 (Telefax) oder dgv@kohlhammer.de.
Sie wissen es bestimmt. In wenigen Tagen, am 28. Mai, ist der Internationale Tag der Leichten Sprache.