StARModG

Das Staatsangehörigkeitsrecht nimmt seinen Lauf. Nach mehr als 12 Monaten Vorlaufzeit ist am 26. März 2024 das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts im Bundesgesetzblatt erschienen. Und damit ergießt sich eine nicht endend wollende Flut von Rechtsänderungen über das Staatsangehörigkeitsgesetz.

Sicher ist, dass am 27. Juni 2024 das Staatsangehörigkeitsgesetz in der Fassung des Artikels 1 des Gesetzes zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsgesetzes in Kraft tritt. Mitarbeitende in den Staatsangehörigkeitsbehörden erwarten mehr als 30 Änderungen in 42 Vorschriften. Darunter sind natürlich auch §§ 8 und 10 StAG.

Aber damit nicht genug! Weitere Änderungen des Staatsangehörigkeitsgesetzes stehen an, wenn das Bundesministerium des Innern und für Heimat im Bundesgesetzblatt bekannt gibt, dass die technischen Voraussetzungen für die Datenübermittlung nach § 37 des Staatsangehörigkeitsgesetzes in der Fassung des Artikels 2 Nummer 3 gegeben sind.

Druckfrische Einbürgerungsanträge und Up-Dates unserer Online-Formulare im Web-Amt halten wir in Kürze für Sie bereit. Lassen Sie sich vom neuen Staatsangehörigkeitsgesetz durch unsere Broschüre Staatsangehörigkeitsgesetz 2024 inspirieren. Aktualisierungen sind farblich hervorgehoben.

Bitte verwenden Sie für Ihren Auftrag den beigefügten Bestellschein. Unsere Fachberaterinnen/Fachberater im Außendienst und unser Vertriebsinnendienst freuen sich auf das Gespräch mit Ihnen unter 0711 7863-7355 (Telefon), 0711 7863-8400 (Telefax) oder dgv@kohlhammer.de.

Bestellschein

Fachbereich(e): Formularverlage, Öffentliche Verwaltung. Schlagwort(e) , . Diese Seite als Lesezeichen hinzufügen.