Man braucht nicht zum Standesamt zu fahren und zu heiraten, um eine Ausnahmegenehmigung von Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung zu erhalten.
Straßenverkehrsbehörden können über § 46 Ausnahmen von nahezu jeder Vorschrift der Straßenverkehrs-Ordnung bewilligen. Dabei geht es nicht nur um Halt- und Parkverbote sondern auch um die Pflicht zum Anlegen eines Sicherheitsgurtes oder das Tragen eines Schutzhelms. Möglich sind auch Befreiungen vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot sowie von Verboten, Waren auf der Straße anzubieten.
Genauso unterschiedlich und umfangreich wie die § 46 StVO zugrunde liegenden Sachverhalte sind unsere Produkte zum Vollzug dieser Vorschrift.
Darin finden Sie Formulare zu den Themen:
- Parkerleichterungen für kranke und behinderte Menschen
- Parkerleichterungen für besondere Berufsgruppen
- Bewohnerparkausweise
- Ausnahmen über das Anlegen von Sicherheitsgurten und das Tragen von Schutzhelmen
- Ausnahmen vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot
- Ausnahmen bei Verkehrsverboten/Verkehrsbeschränkungen zum Befahren von Straßen
- Durchführung von Großraum- und Schwertransporten
- Schleppen von Fahrzeugen.
Und Sie entscheiden, ob Sie den Vordruck aus dem Portfolio Ausnahmegenehmigungen nach der Straßenverkehrs-Ordnung als gedrucktes, elektronisches oder Online-Formular nutzen möchten.
Wir beraten Sie gerne. Das sind unsere Fachberaterinnen/Fachberater im Außendienst und unser Vertriebsinnendienst unter 0711/7863-7355 (Telefon), 0711/7863-8400 (Telefax) oder dgv@kohlhammer.de.