Empfangsbescheinigungen für Vollstreckungsbedienstete

Praxistaugliche Arbeitsmittel sind erforderlich, um diesen hohen Ansprüchen der Haushaltsordnungen und ihrer Verwaltungsvorschriften zu genügen. In unserem Portfolio finden Sie dafür Quittungsblöcke für Vollstreckungsbedienstete über Zahlungen zur Abwendung der Zwangsvollstreckung, Einzahlungsquittungen mit einem umfangreichen Forderungskatalog und auch neutrale Empfangsbescheinigungen in unterschiedlichen Varianten.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Bestellschein in der Anlage. Gerne informieren Sie unsere Fachberaterinnen/Fachberater im Außendienst  und unser Vertriebsinnendienst unter 0711 7863-7355 (Telefon), 0711 7863-8400 (Telefax) und dgv@kohlhammer.de.

Fachbereich(e): Formularverlage, Öffentliche Verwaltung. Schlagwort(e) . Diese Seite als Lesezeichen hinzufügen.