Neue Fischereischeine in Nordrhein-Westfalen

Das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW hat den Runderlass „Muster und Gebühren für Fischereischeine, Fischereiabgabe“ an die Zweite Verordnung zur Änderung der Landesfischereiverordnung vom 13. November 2014 angepasst und neue Fischereischeine bekannt gemacht.

Ab sofort gilt in bestimmten Gewässerabschnitten eine ganzjährige Schonzeit für Äschen. Änderungen haben die Vorschriften zu Schonzeiten und Mindestmaßen bei Bachsaiblingen und Regenbogenforellen erfahren.

Gerne liefern wir Ihnen kurzfristig aktuelle Fischereischeine, populäre Aktualisierungsaufkleber für den Jahres-/Fünfjahres-Fischereischein und den Jugendfischereischein und – nicht zu vergessen – Prüfungszeugnisse in der ab
1. Januar 2015 gültigen Fassung.

Näheres dazu in unserem BLOG vom 28. August 2014 unter Formularverlage/Öffentliche Verwaltung.

Formulare zum Vollzug fischereirechtlicher Vorschriften in Nordrhein-Westfalen finden Sie in dem als Anlage beigefügten Bestellschein. Vereinbaren Sie jetzt bei Ihrem persönlichen Berater im Außendienst einen Gesprächstermin oder kontaktieren unseren Vertriebsinnendienst bitte unter 0711 7863-7355 (Telefon), 0711 7863-8400 (Telefax) oder unter dgv@kohlhammer.de.

Bestellschein Fischereirecht NRW

Fachbereich(e): Formularverlage, Öffentliche Verwaltung. Schlagwort(e) , , , , , , , , , , , , , , , , , , . Diese Seite als Lesezeichen hinzufügen.