… damit der Verordnung zum Schutz der natürlich vorkommenden Tierwelt und zur Abwendung erheblicher fischereiwirtschaftlicher Schäden durch Kormorane des Landes Nordrhein-Westfalen Rechnung getragen.
Neu sind die
monatliche STRECKENLISTE gemäß § 22 Absatz 8 LJG-NRW (Anlage 6) und
jährliche STRECKENLISTE gemäß § 22 Absatz 8 LJG-NRW / ABSCHUSSMELDUNG für Rotwild gemäß § 22 Absatz 9 LJG-NRW (Anlage 7).
Beide Formulare sollen ab sofort zur Anwendung gelangen.
Einen Bestellschein zum Jagdrecht in Nordrhein-Westfalen finden Sie im Anschluss. Selbstverständlich stehen Ihnen auch unsere Fachberater im Innen- und Außendienst für Fragen zur Verfügung.