In Baden-Württemberg hat der Verordnungsgeber nunmehr eine eindeutige Regelung zum Aalangeln getroffen!

Ihren Niederschlag hat die Verordnung des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz zur Änderung der Landesfischereiverordnung vom 31. März 2020 im Gesetzblatt für Baden-Württemberg vom 9. April 2020 gefunden.

Folgende Produkte zum Vollzug fischereirechtlicher Normen in Baden-Württemberg liefern wir Ihnen gerne in der Fassung 2020:

  • Fischereischein auf Lebenszeit
  • Jahres-Fischereischein
  • Jugendfischereischein
  • Fischereischeinaufkleber mit aktuellen Schonzeiten und Mindestmaßen
  • Ausfüllmasken für Fischereischeine und Fischereischeinanträge

Für alle Fragen rund um unsere Produktpalette Fischereirecht Baden-Württemberg stehen Ihnen unsere Fachberater im Innen- und Außendienst zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns unter 0711 7863-7355 (Telefon), 0711 7863-8400 (Telefax) oder dgv@kohlhammer.de

Bestellschein Landesfischereiverordnung 2020

Fachbereich(e): Öffentliche Verwaltung. Schlagwort(e) , , , , , , , , , , , , , , , . Diese Seite als Lesezeichen hinzufügen.