Ihren Niederschlag hat die Verordnung des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz zur Änderung der Landesfischereiverordnung vom 31. März 2020 im Gesetzblatt für Baden-Württemberg vom 9. April 2020 gefunden.
Folgende Produkte zum Vollzug fischereirechtlicher Normen in Baden-Württemberg liefern wir Ihnen gerne in der Fassung 2020:
- Fischereischein auf Lebenszeit
- Jahres-Fischereischein
- Jugendfischereischein
- Fischereischeinaufkleber mit aktuellen Schonzeiten und Mindestmaßen
- Ausfüllmasken für Fischereischeine und Fischereischeinanträge
Für alle Fragen rund um unsere Produktpalette Fischereirecht Baden-Württemberg stehen Ihnen unsere Fachberater im Innen- und Außendienst zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns unter 0711 7863-7355 (Telefon), 0711 7863-8400 (Telefax) oder dgv@kohlhammer.de