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In diesem Seminar dreht sich alles um die Themen Arbeitsmarktzugang für Menschen mit Aufenthaltsgestattung oder Duldung und Erteilung einer Beschäftigungserlaubnis im Lichte der jüngsten Gesetzesänderungen, insbesondere nach der GEAS-Reform. Dadurch ist der Arbeitsmarktzugang von Menschen mit Aufenthaltsgestattung und Duldung in Teilen erheblich erleichtert worden, allerdings sind auch – europarechtlich dominierte – Versagungsgründe hinzugekommen.

Die Ausbildung zum/zur Notfallsanitäter:in besteht seit 2014 und sieht eine drei-jährige duale Berufsausbildung vor, die mit einer Examensprüfung endet. Inzwischen gibt es einige etablierte Lehrbücher für die Ausbildung, doch das vorliegende Werk „Anne im Rettungsdienst. Ein Lehrroman für die Notfallsanitäterausbildung“ verwendet die alternative Lehrmethode des Storytellings. In Form eines Romans begleiten die Lesenden die Hauptfigur Anne Reinhardt durch die gesamten drei Jahre ihrer praktischen Ausbildung zur Notfallsanitäterin bis zum Staatsexamen.

Im Interview spricht der Autor über alternative Lernwege und den Wandel der Ausbildung, über den immer größer werdenden Anteil an Frauen in diesen Berufsbildern und darüber, wie er selbst im Rettungsdienst gelandet ist – und nicht mehr gehen wollte.

Wenn in Wahlräumen nur wenig Platz zur Verfügung steht, braucht es Lösungen, die zuverlässig funktionieren und sich unkompliziert handhaben lassen.

Mit den Anti-Amyloid-Therapien beginnt eine neue Ära in der Behandlung der Alzheimer-Krankheit – verbunden mit großen Hoffnungen, aber auch vielen offenen Fragen. Im folgenden Interview erläutern die Herausgeber, wie sie diese Entwicklungen einschätzen und welche Orientierung ihr Band bietet.

Die Haltung von Pferden stellt die zuständigen Behörden vor besondere fachliche und rechtliche Anforderungen. Wo eine Erlaubnis zur Pferdehaltung, zum Betrieb entsprechender Einrichtungen oder im Zusammenhang mit tierschutzrechtlich relevanten Fragestellungen zu prüfen ist, bedarf es einer tragfähigen Entscheidung, die sowohl den gesetzlichen Anforderungen als auch den praktischen Gegebenheiten der Pferdehaltung gerecht wird.

Die Tierschutz-Hundeverordnung stellt Behörden in der Praxis vor die Aufgabe, Anträge auf Erlaubniserteilung rechtssicher, einheitlich und zugleich tierschutzgerecht zu prüfen. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der zuständigen Stellen müssen die rechtlichen Anforderungen an Haltung, Betreuung und Unterbringung von Hunden sicher erfassen, die vorgelegten Nachweise zutreffend bewerten und auf dieser Grundlage tragfähige Entscheidungen vorbereiten oder treffen.

Die Erlaubniserteilung nach § 11 Tierschutzgesetz stellt die zuständigen Behörden vor anspruchsvolle fachliche und rechtliche Prüfungsfragen. Zu beurteilen ist, ob die antragstellende Person oder der antragstellende Betrieb die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Tätigkeit als Hundetrainer oder für den Betrieb einer Hundetagesstätte erfüllt und ob die Erlaubnis rechtssicher erteilt, mit Nebenbestimmungen versehen oder versagt werden muss. Dabei treffen tierschutzrechtliche Anforderungen, Fragen der Sachkunde und Zuverlässigkeit, betriebliche Gegebenheiten sowie die Anforderungen an ein rechtmäßiges Verwaltungsverfahren unmittelbar aufeinander. 

Die Erteilung einer Erlaubnis zum Betreiben einer Hundezucht gemäß § 11 Tierschutzgesetz stellt die zuständige Behörde vor anspruchsvolle rechtliche und tatsächliche Prüfungen. Zu beurteilen ist insbesondere, ob die antragstellende Person die erforderliche Zuverlässigkeit und Sachkunde besitzt und ob die vorgesehenen Haltungsbedingungen den tierschutzrechtlichen Anforderungen entsprechen. Die behördliche Entscheidung muss von Beginn an tragfähig vorbereitet sein, um sowohl den Belangen des Tierschutzes als auch den Rechten der Antragstellenden gerecht zu werden und auch in einem Widerspruchs- oder Klageverfahren Bestand zu haben.

Das von der ÖDP initiierte Volksbegehren „Macht auf Zeit“ zielt auf eine Änderung der Bayerischen Verfassung: Wer das Amt des Ministerpräsidenten bereits insgesamt zehn Jahre ausgeübt hat, soll nicht erneut gewählt werden können. Aktuell sammelt die Initiative die notwendigen 25.000 Unterstützungsunterschriften für den Zulassungsantrag. 

Die Landesregierung hat den Termin für die Wahl zum 21. Landtag von Schleswig-Holstein auf Sonntag, den 18. April 2027, festgelegt. Damit können Kommunen jetzt mit der konkreten Vorbereitung beginnen. Wir unterstützen Sie dabei mit praxiserprobten Materialien, die auf die Anforderungen der Wahlorganisation vor Ort abgestimmt sind. So schaffen Sie frühzeitig gute Voraussetzungen für einen strukturierten Ablauf – von der Vorbereitung bis zum Wahltag.

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