Seite 4 - Kohlhammer Blog
Starre Stundenpläne, Notendruck, Frontalunterricht – während Digitalisierung und KI im Alltag bereits unser Leben auf den Kopf stellen, hängt in vielen Schulen noch der Kreidestaub der Vergangenheit. Schule funktioniert noch überwiegend so wie vor 100 Jahren, obwohl sich unsere Welt längst radikal verändert hat. Die Folge: Für viele junge Menschen ist Schule nur noch eine demotivierende Lernfabrik von gestern. Doch das muss nicht so bleiben.
Die KI-Verordnung (Verordnung (EU) 2024/1689) ist am 13. Juni 2024 in Kraft getreten. Sie schafft auf der Grundlage eines risikobasierten Ansatzes einen einheitlichen Rechtsrahmen für die Entwicklung und Nutzung von Systemen künstlicher Intelligenz (KI-Systemen) in der Europäischen Union. Die Bestimmungen der Verordnung gelten grundsätzlich ab dem 2. August 2026 (Art. 113 KI-VO). Zu ihrer Durchführung musste jedoch jeder Mitgliedstaat bis zum 2. August 2025 neue Verwaltungsstrukturen einrichten (Art. 70 Abs. 2 KI-VO).
Wer kennt es nicht: es geht ein Antrag auf Lastenzuschuss in der Wohngeldstelle ein und man versucht, diesen an die erfahrene Kollegin oder den erfahrenen Kollegen abzugeben.
Dieses Seminar vermittelt praxisnahe Inhalte und Erfahrungen, die jeden Sachbearbeitenden im Umgang mit Lastenzuschüssen sicher macht und auftauchende Fragen beseitigt. Egal ob Standard- oder Spezialfall.
Rechtsextremes Verhalten von Beamtinnen und Beamten beherrscht regelmäßig die Schlagzeilen und ist von hoher politischer Brisanz. Welche Möglichkeiten haben die personalverwaltenden Stellen bei der Einstellung von Bewerberinnen und Bewerbern, wenn Verdachtsmomente bestehen, ob die künftige Beamtin/der künftige Beamte auf dem Boden der freiheitlich demokratischen Grundordnung steht? Wie ist zu verfahren, wenn während des Beamtenverhältnisses auf Widerruf oder Probe Zweifel an der charakterlichen Eignung auftreten? Und schließlich: Welche Möglichkeiten bieten Dienst- und Disziplinarrecht, um rechtsextremem Verhalten Einhalt zu gebieten und notfalls das Beamtenverhältnis ggf. durch die Einschaltung des Disziplinargerichts zu lösen? Kann sogar das Ruhegehalt aberkannt werden?
Dieser Ratgeber bringt Licht ins Paragrafendunkel: Er macht deutlich, wo der Gemeinderat entscheiden kann, wo Gesetze verpflichtend sind und wie sich Handlungsspielräume klar voneinander abgrenzen lassen.
Die Vergabe von Aufträgen, insbesondere im Bau, aber nicht nur in diesem Bereich steht grundsätzlich unter dem Vorbehalt des Gebots der losweisen Vergabe gemäß § 97 Abs. 4 GWB. Unabhängig von aktuell diskutierten Erleichterungen bei der Vergabe soll in diesem Webinar betrachtet werden, unter welchen Voraussetzungen bereits jetzt eine Vergabe von einem Auftrag an einen Generalunternehmer rechtlich zulässig, d.h. ein Absehen von der losweisen Vergabe möglich ist.
Die Polizeiarbeit steht vor einem grundlegenden Wandel: Bund und Länder wollen mit dem Programm „Polizei 20/20“ die digitale Transformation ihrer Sicherheitsbehörden forcieren. Insbesondere sollen KI-Anwendungen Datensätze zusammenführen und Muster erkennen, die menschlichen Ermittlern verborgen blieben. Die Polizeibehörden setzen dafür vor allem auf die Software „Gotham“ des US-Unternehmens Palantir Technologies. Bayern, Hessen und Nordrhein-Westfalen nutzen diese bereits; weitere Länder planen dies.
Teilzeitarbeit für Beamte galt lange als Angriff auf das traditionelle Berufsbeamtentum. Doch gesellschaftlicher Wandel, Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie veränderte Arbeitsrealitäten haben das Dienstrecht nachhaltig verändert. Steht die staatliche Funktionsfähigkeit heute im Spannungsfeld zwischen Vollzeiterwartung und flexiblen Arbeitsmodellen?
Nach dem NATO-Gipfel 2025 soll die Bundeswehr deutlich wachsen – auf 260.000 Soldaten plus 200.000 Reservisten. Das neue Wehrdienst-Modernisierungsgesetz setzt dabei auf Freiwilligkeit. Angesichts anhaltender Personaldefizite und fehlender Freiwilligenkultur erscheint dieser Ansatz jedoch fraglich. Der Beitrag argumentiert, dass die Wiedereinsetzung der Wehrpflicht nicht nur historisch und demokratisch verankert, sondern auch verfassungsrechtlich legitimiert und sicherheitspolitisch geboten sein könnte.
Kommunale Verwaltungen stehen zunehmend unter Beobachtung hinsichtlich einer gesetzeskonformen, zweckgerichteten und wirtschaftlichen Mittelverwendung. Das Rechnungsprüfungsamt (RPA) übernimmt dabei eine zentrale Kontrollfunktion.