Aus dem Fachbereich Formularverlage
Leichte Sprache – leichter gesagt als getan
Auch Beschäftigte in Kommunalbehörden kommen an der Leichten Sprache nicht vorbei. Leichte Sprache ist Ausfluss aus der UN-Behindertenrechtskonvention und des Behindertengleichstellungsgesetzes. Diese Vorschriften ermöglichen Menschen mit eingeschränkter Sprachkompetenz die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.
Kommunalbehörden als Träger öffentlicher Gewalt sollen mit Menschen mit geistigen und seelischen Behinderungen in leichter Sprache kommunizieren. Mitarbeitende der Gemeinden müssen daher auch immer prüfen, ob sie amtliche Schreiben um einen erläuternden Text in Leichter Sprache ergänzen.
Ist es vor diesem Hintergrund nicht sinnvoll, sich im Behördenalltag die wichtigsten Regeln der Leichten Sprache immer wieder vor Augen zu führen? Weiterlesen
Fachbereich(e): Formularverlage, Öffentliche Verwaltung
§ 46 StVO
Man braucht nicht zum Standesamt zu fahren und zu heiraten, um eine Ausnahmegenehmigung von Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung zu erhalten.
Straßenverkehrsbehörden können über § 46 Ausnahmen von nahezu jeder Vorschrift der Straßenverkehrs-Ordnung bewilligen. Dabei geht es nicht nur um Halt- und Parkverbote sondern auch um die Pflicht zum Anlegen eines Sicherheitsgurtes oder das Tragen eines Schutzhelms. Möglich sind auch Befreiungen vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot sowie von Verboten, Waren auf der Straße anzubieten.
Genauso unterschiedlich und umfangreich wie die § 46 StVO zugrunde liegenden Sachverhalte sind unsere Produkte zum Vollzug dieser Vorschrift. Weiterlesen
Fachbereich(e): Formularverlage, Öffentliche Verwaltung
Zahlungsverkehrsvordrucke
Kaum ein Amt kommt ohne sie aus. Ob nun ein Gebührenbescheid, ein Bußgeldbescheid oder auch nur eine Rechnung einer Bürgerin oder einem Bürger übersandt werden soll, …
aus vielerlei Gründen ist es zweckmäßig, die amtliche Nachricht um einen Zahlungsverkehrsvordruck zu ergänzen und beides in einem Dokument zusammenzufassen. Häufig ist nur auf diese Art und Weise behördenintern eine eindeutige Zuordnung des Zahlungsvorgangs möglich. Weiterlesen
Fachbereich(e): Formularverlage, Öffentliche Verwaltung
Regulierung von Wild- und Jagdschäden
Alljährlich entflammt der Streit zwischen Landwirten auf der einen Seite und Jagdgenossen oder Jagdpächtern auf der anderen Seite neu, wenn Wildtiere die jungen Pflanzen auf den Äckern zerstören.
In Wild- und Jagdschadenssachen kann der ordentliche Rechtsweg grundsätzlich erst dann beschritten werden, wenn in einem kommunalem Vorverfahren zuvor eine Einigung über einen Schadensausgleich versucht wurde. Weiterlesen
Fachbereich(e): Formularverlage, Öffentliche Verwaltung
Verkehrssicherungspflichten auf Kinderspielplätzen
Bereits für die Herstellung und Errichtung von Spielgeräten, Schaukeln, Rutschen und Klettergerüsten gelten strenge Normen. Ihren verkehrssicheren Betrieb verantworten jedoch vollumfänglich Städte und Gemeinden als Spielplatzbetreiber. Weiterlesen
Fachbereich(e): Formularverlage, Öffentliche Verwaltung
StARModG
Das Staatsangehörigkeitsrecht nimmt seinen Lauf. Nach mehr als 12 Monaten Vorlaufzeit ist am 26. März 2024 das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts im Bundesgesetzblatt erschienen. Und damit ergießt sich eine nicht endend wollende Flut von Rechtsänderungen über das Staatsangehörigkeitsgesetz. Weiterlesen
Fachbereich(e): Formularverlage, Öffentliche Verwaltung
Heute ist die Sprache im Öffentlichen Dienst bürgernah!
Vieles ist im Leben einfacher, wenn man sich versteht.
Dies gilt nicht nur im privaten Umfeld sondern auch zwischen Beschäftigten
der Kommunalverwaltungen und ihren Bürgerinnen und Bürgern.
► Freundliche Kommunikation steigert das Image der Behörde.
► Gezielte Kommunikation fördert die Zusammenarbeit zwischen allen Beteiligten.
► Erfolgreiche Kommunikation bewirkt weniger Rückfragen bei Bürgerinnen und Bürgern.
Aber wie können Beschäftigte im Öffentlichen Dienst diesen Anforderungen im Tagesgeschäft gerecht werden? Weiterlesen
Fachbereich(e): Formularverlage, Öffentliche Verwaltung
Noch Gemeingebrauch oder schon Sondernutzung?
Bürger möchten öffentliche Sachen oder Straßen anders als vom Träger der Straßenbaulast vorgeschrieben oder abweichend von straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften nutzen. In diesem Fall handelt es sich um häufig um eine erlaubnispflichtige Sondernutzung und hier fängt die Kraft raubende Arbeit in den Behörden an. Weiterlesen
Fachbereich(e): Formularverlage, Öffentliche Verwaltung
Fahrtenbücher
Für jedes Dienstfahrzeug ist von der Fahrerin oder dem Fahrer ein Fahrtenbuch zu führen und auf jeder Fahrt mitzunehmen. So oder so ähnlich lauten die Bestimmungen über die Benutzung von Kraftfahrzeugen im Öffentlichen Dienst. Das Fahrtenbuch muss korrekt geführt werden. Weiterlesen
Fachbereich(e): Formularverlage, Öffentliche Verwaltung
Empfangsbescheinigungen für Vollstreckungsbedienstete
Eine zeitnahe Zwangsvollstreckung ist für Behörden unabdingbar. Forderungen müssen ohne Zeitverlust beigetrieben werden, um die öffentliche Hand vor Einnahmeausfällen zu schützen. Weiterlesen
Fachbereich(e): Formularverlage, Öffentliche Verwaltung